+49-174-6424996 baensch@quantomedia.de

Kontakt & Impressum

QUANTOMEDIA
Inhaber: Ulrich Bänsch
Mittelstr. 18
D-01904 Steinigtwolmsdorf


Telefon:+49-174-6424996
E-Mail: baensch@quantomedia.de

Steuernummer: 204/203/03573
USt-IdNr.: DE 227719763

Allgemeine Geschäftsbedingungen der QUANTOMEDIA

§ 1 Leistungsumfang

Gegenstand ist ausschließlich die im Vertrag benannte Beratungs- bzw. im Auftrag von Fremdunternehmungen erbrachten Vermittlungsleistungen. Hierbei wird darauf hingewiesen, dass QUANTOMEDIA keine bestimmte Erfolgsgarantie übernimmt.

§ 2 Geltungsbereich

Für die Geschäftsbeziehung zwischen QUANTOMEDIA und dem Auftraggeber gelten ausschließlich die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Ausgenommen hiervon sind die Leistungen, wo QUANTOMEDIA nur als Vermittler auftritt und somit die allgemeine Geschäftsbedingungen des Fremdunternehmens zur Anwendung kommen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennt QUANTOMEDIA nicht an, es sei denn, QUANTOMEDIA hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

§ 3 Leistungserbringung

QUANTOMEDIA verpflichtet sich, stets qualifizierte Mitarbeiter im Sinne der Erfüllung des Auftrages einzusetzen, wobei auch externe Sachverständige zum Einsatz kommen können.

Bei Beratungsleistungen garantiert QUANTOMEDIA die Ansprache beim Auftraggeber in dessen Kernarbeitszeit, in der Regel von 09:00 bis 16:00 Uhr.

§ 4 Stornierungen, Verschiebungen und Abbruch

Aufträge können unter Wahrung von nachfolgenden Fristen jederzeit storniert, verschoben bzw. abgebrochen werden.

Der Auftraggeber kann bis 20 Tage vor Beginn der Leistungserbringung kostenfrei vom Vertrag zurücktreten bzw. diesen verschieben. Bei Stornierung bzw. Verschiebung bis 10 Tage vor Beginn der Leistungserbringung werden 50 % des vereinbarten Honorars, danach wird das volle Honorar fällig.

Bei Abbruch eines Auftrags wird der erbrachte Leistungsumfang sofort fällig sowie als Ausfallausgleich ein Betrag in Höhe von 20 % der Restsumme zum vereinbarten Gesamtbetrag.

Stornierungen, Verschiebungen bzw. Abbruch benötigen der Schriftform per Post, Telefax bzw. eMail.

QUANTOMEDIA kann vom Vertrag unter Angabe von Gründen zurücktreten. Hierzu zählt u.a. die Nichterreichung der vereinbarten Teilnehmerzahl, die Erkrankung des geplanten eigenen Mitarbeiters. Tritt dieses ein, bekommt der Auftraggeber sofort die bereits gezahlten Gebühren erstattet, ausgenommen hierfür sind aber bereits durch den Auftraggeber genutzte Leistungen.

§ 5 Fälligkeit und Zahlung

Die Vergütung erfolgt auf Basis des im Vertrag vereinbarten Honorars. QUANTOMEDIA erstellt monatliche Rechnungen die mit einer Frist von 14 Tagen nach Rechnungsdatum fällig werden.

Spesen und Reisekosten werden separat in Rechnung gestellt.

Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, so ist QUANTOMEDIA berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem von der Europäischen Zentralbank bekannt gegebenen Basiszinssatz p.a. zu fordern. Falls QUANTOMEDIA ein höherer Verzugsschaden nachweisbar entstanden ist, ist QUANTOMEDIA berechtigt, diesen geltend zu machen.

Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von QUANTOMEDIA anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§ 6 Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

Der Auftraggeber verpflichtet sich QUANTOMEDIA alle zur Auftragserfüllung relevanten Daten bekannt zu geben und einen festen Ansprechpartner zu benennen.

§ 7 Datenschutz

QUANTOMEDIA verpflichtet sich, über alle ihr bekannt gewordenen geschäftlichen Angelegenheiten des Auftraggebers Stillschweigen zu bewahren, überlassene Unterlagen sorgsam zu verwahren und vor Dritten zu schützen.

Nach Abschluss des Vertrages gehen die Unterlagen an den Auftraggeber zurück.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

QUANTOMEDIA behält sich bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen durch den Auftraggeber das Eigentum an den gelieferten Produkten vor.

§ 9 Haftung und Gewährleistung

Die Haftung gegenüber QUANTOMEDIA, deren Mitarbeiter sowie von ihr beauftragten Unternehmungen für Schäden, die nicht durch grob fahrlässiges bzw. vorsätzliches Verhalten entstanden sind, ist ausgeschlossen.

Die Haftung seitens QUANTOMEDIAs wird bei leichter Fahrlässigkeit auf die Höhe des Gesamthonorars für diesen Auftrag beschränkt. Die Verjährungsfrist beträgt 12 Monate.

QUANTOMEDIA bietet für die durch sie erbrachten Leistungen Gewährleistung, soweit diese Mängel aufweisen. Entstandene Ansprüche können erst nur in Form von Nachbesserung geltend gemacht werden. Kann der Mangel auch nach wiederholter Nachbesserung nicht beseitigt werden, so kann der Auftraggeber den Rücktritt vom Vertrag verlangen.

Haftungsansprüche müssen schriftlich geltend gemacht werden.

§ 10 Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Nebenabreden sind nicht zulässig.

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Bautzen.

Steinigtwolmsdorf, 01.08.2012

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